Ersthelfer-Ausbildung
Anzahl, Fristen und Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft.
Nach DGUV Vorschrift 1 §26 genügt bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer. Bei mehr als 20 Beschäftigten sind 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in allen übrigen Betrieben vorgeschrieben. Der Grundlehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung ist alle zwei Jahre fällig. Die Lehrgangskosten übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | DGUV Vorschrift 1 §§26–27 |
|---|---|
| 2 bis 20 Versicherte | 1 Ersthelfer |
| Verwaltung und Handel | 5 % der anwesenden Versicherten |
| Sonstige Betriebe | 10 % der anwesenden Versicherten |
| Grundlehrgang | 9 Unterrichtseinheiten |
| Fortbildung | alle 2 Jahre, 9 UE |
| Kosten | trägt die Berufsgenossenschaft |
Vorteile
Die BG übernimmt die Lehrgangsgebühr bei ermächtigten Stellen.
Ein Tag genügt für den kompletten Grundlehrgang.
Ab etwa zehn Personen kommt der Ausbilder zu Ihnen.
Nach zwei Jahren wird sonst der volle Grundlehrgang fällig.
Zielgruppe
Alle Betriebe ab zwei anwesenden Versicherten. Bei Schichtbetrieb gilt die Quote für jede Schicht einzeln, nicht für die Gesamtbelegschaft.
Ablauf
Anwesende Versicherte je Schicht zählen, nicht Arbeitsverträge.
Nur dort übernimmt die BG die Kosten.
9 Unterrichtseinheiten, meist an einem Tag.
Fortbildung nach spätestens zwei Jahren einplanen.
Warum zahlt die Berufsgenossenschaft?
Die Ausbildung erfolgt bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle. Diese rechnet die Lehrgangsgebühr direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Der Betrieb trägt nur die Lohnfortzahlung. Wichtig: Die Kostenübernahme gilt ausschließlich bei ermächtigten Stellen – prüfen Sie das vor der Buchung.
Was passiert bei versäumter Fortbildung?
Verstreichen mehr als zwei Jahre, verliert die Person den Status als betrieblicher Ersthelfer. Sie muss dann den vollständigen Grundlehrgang wiederholen, nicht nur die Fortbildung.
Häufige Fragen
Quellen: DGUV Vorschrift 1 §§26–27 · DGUV Information 204-022. Stand: August 2026.
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