Ersthelfer-Ausbildung

Anzahl, Fristen und Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft.

Kurz beantwortet

Nach DGUV Vorschrift 1 §26 genügt bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer. Bei mehr als 20 Beschäftigten sind 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in allen übrigen Betrieben vorgeschrieben. Der Grundlehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung ist alle zwei Jahre fällig. Die Lehrgangskosten übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageDGUV Vorschrift 1 §§26–27
2 bis 20 Versicherte1 Ersthelfer
Verwaltung und Handel5 % der anwesenden Versicherten
Sonstige Betriebe10 % der anwesenden Versicherten
Grundlehrgang9 Unterrichtseinheiten
Fortbildungalle 2 Jahre, 9 UE
Kostenträgt die Berufsgenossenschaft
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Vorteile

Kostenfrei

Die BG übernimmt die Lehrgangsgebühr bei ermächtigten Stellen.

Schnell erfüllt

Ein Tag genügt für den kompletten Grundlehrgang.

Inhouse möglich

Ab etwa zehn Personen kommt der Ausbilder zu Ihnen.

Fristenkalender

Nach zwei Jahren wird sonst der volle Grundlehrgang fällig.

Zielgruppe

Alle Betriebe ab zwei anwesenden Versicherten. Bei Schichtbetrieb gilt die Quote für jede Schicht einzeln, nicht für die Gesamtbelegschaft.

Ablauf

1
Bedarf berechnen

Anwesende Versicherte je Schicht zählen, nicht Arbeitsverträge.

2
Ermächtigte Stelle wählen

Nur dort übernimmt die BG die Kosten.

3
Grundlehrgang

9 Unterrichtseinheiten, meist an einem Tag.

4
Fristen setzen

Fortbildung nach spätestens zwei Jahren einplanen.

Warum zahlt die Berufsgenossenschaft?

Die Ausbildung erfolgt bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle. Diese rechnet die Lehrgangsgebühr direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Der Betrieb trägt nur die Lohnfortzahlung. Wichtig: Die Kostenübernahme gilt ausschließlich bei ermächtigten Stellen – prüfen Sie das vor der Buchung.

Was passiert bei versäumter Fortbildung?

Verstreichen mehr als zwei Jahre, verliert die Person den Status als betrieblicher Ersthelfer. Sie muss dann den vollständigen Grundlehrgang wiederholen, nicht nur die Fortbildung.

Häufige Fragen

Bei einem Verwaltungsbetrieb sind es 5 Prozent der anwesenden Versicherten, also mindestens zwei Ersthelfer.
Zwei Jahre. Danach ist eine Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten erforderlich.
Nein. Für den betrieblichen Ersthelfer ist ein Lehrgang bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle erforderlich.
Die Aufgabe wird vom Arbeitgeber übertragen. In der Praxis sollte Bereitschaft vorhanden sein.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: DGUV Vorschrift 1 §§26–27 · DGUV Information 204-022. Stand: August 2026.

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