Erste-Hilfe-Ausstattung

Verbandkasten, Meldeeinrichtung und Rettungsmittel – Umfang nach Betriebsgröße.

Kurz beantwortet

Betriebe müssen Erste-Hilfe-Material nach DGUV Vorschrift 1 §25 bereithalten. Maßgeblich sind die Normen DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und DIN 13169 (großer Verbandkasten). Der Inhalt ist regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfallsdatum zu prüfen; ein Prüfintervall von sechs Monaten hat sich bewährt.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageDGUV Vorschrift 1 §25, ASR A4.3
Kleiner VerbandkastenDIN 13157
Großer VerbandkastenDIN 13169
Prüfintervallhalbjährlich empfohlen
Kennzeichnungweißes Kreuz auf grünem Grund
Preisab 35 € je Verbandkasten
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Vorteile

Kontrollsicher

Fehlendes oder abgelaufenes Material ist ein häufiger Beanstandungspunkt.

Richtig dimensioniert

Anzahl und Größe abhängig von Betriebsart und Beschäftigtenzahl.

Dokumentiert

Prüfprotokoll als Nachweis gegenüber der BG.

Kombinierbar

Prüfung sinnvoll zusammen mit der Ersthelfer-Fortbildung.

Zielgruppe

Alle Betriebe. Besonders relevant für Baustellen, Werkstätten, Produktion und Betriebe mit mehreren getrennten Gebäudeteilen.

Ablauf

1
Bedarf ermitteln

Betriebsart und Beschäftigtenzahl bestimmen Anzahl und Größe.

2
Standorte festlegen

Gut erreichbar, gekennzeichnet, maximal wenige Meter Wegstrecke.

3
Prüfen

Vollständigkeit und Verfallsdaten halbjährlich kontrollieren.

4
Dokumentieren

Prüfung mit Datum und Kürzel festhalten.

Wie viele Verbandkästen brauchen Sie?

Die DGUV nennt Richtwerte nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl. Für Verwaltungsbetriebe bis 50 Beschäftigte genügt ein kleiner Verbandkasten, bei Herstellungs- und Baubetrieben liegen die Anforderungen deutlich höher. Zwei kleine Kästen können einen großen ersetzen.

Häufige Fragen

Eine feste Frist gibt es nicht. Halbjährlich hat sich bewährt, mindestens jedoch bei jedem Verbrauch und einmal jährlich.
Es muss ersetzt werden. Abgelaufenes Material gilt bei einer Kontrolle als nicht vorhanden.
Nein. Für Betriebe sind DIN 13157 oder DIN 13169 maßgeblich, nicht DIN 13164.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: DGUV Vorschrift 1 §25 · ASR A4.3 · DIN 13157 / DIN 13169. Stand: August 2026.

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