Erste-Hilfe-Ausstattung
Verbandkasten, Meldeeinrichtung und Rettungsmittel – Umfang nach Betriebsgröße.
Betriebe müssen Erste-Hilfe-Material nach DGUV Vorschrift 1 §25 bereithalten. Maßgeblich sind die Normen DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und DIN 13169 (großer Verbandkasten). Der Inhalt ist regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfallsdatum zu prüfen; ein Prüfintervall von sechs Monaten hat sich bewährt.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | DGUV Vorschrift 1 §25, ASR A4.3 |
|---|---|
| Kleiner Verbandkasten | DIN 13157 |
| Großer Verbandkasten | DIN 13169 |
| Prüfintervall | halbjährlich empfohlen |
| Kennzeichnung | weißes Kreuz auf grünem Grund |
| Preis | ab 35 € je Verbandkasten |
Vorteile
Fehlendes oder abgelaufenes Material ist ein häufiger Beanstandungspunkt.
Anzahl und Größe abhängig von Betriebsart und Beschäftigtenzahl.
Prüfprotokoll als Nachweis gegenüber der BG.
Prüfung sinnvoll zusammen mit der Ersthelfer-Fortbildung.
Zielgruppe
Alle Betriebe. Besonders relevant für Baustellen, Werkstätten, Produktion und Betriebe mit mehreren getrennten Gebäudeteilen.
Ablauf
Betriebsart und Beschäftigtenzahl bestimmen Anzahl und Größe.
Gut erreichbar, gekennzeichnet, maximal wenige Meter Wegstrecke.
Vollständigkeit und Verfallsdaten halbjährlich kontrollieren.
Prüfung mit Datum und Kürzel festhalten.
Wie viele Verbandkästen brauchen Sie?
Die DGUV nennt Richtwerte nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl. Für Verwaltungsbetriebe bis 50 Beschäftigte genügt ein kleiner Verbandkasten, bei Herstellungs- und Baubetrieben liegen die Anforderungen deutlich höher. Zwei kleine Kästen können einen großen ersetzen.
Häufige Fragen
Quellen: DGUV Vorschrift 1 §25 · ASR A4.3 · DIN 13157 / DIN 13169. Stand: August 2026.
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