Pflichtschulungen für
Unternehmen organisieren
Pflichtschulungen und Sicherheitsleistungen einfach organisieren, passende Anbieter vergleichen und Termine buchen.
Drei Bereiche, eine Plattform
Alle gesetzlichen Pflichtschulungen Ihres Betriebs an einer Stelle – von der Anfrage bis zum Nachweis.
Digitales und Compliance
Seit 2025 gelten zwei neue Schulungspflichten, die nicht aus dem Arbeitsschutz stammen – eine davon trifft die Geschäftsleitung persönlich.
So funktioniert’s
Fünf Schritte, rund 60 Sekunden – ohne Registrierung.
Welche Pflicht betrifft Ihren Betrieb?
Kurz erklärt, mit Rechtsgrundlage, Ablauf, Dauer und Preisrahmen.
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Pflicht nach §10 ArbSchG: Beschäftigte, die Entstehungsbrände bekämpfen und die Räumung unterstützen.
Evakuierungshelfer
Organisieren im Notfall die Räumung, kontrollieren Bereiche und melden Vermisste am Sammelplatz.
Räumungsübung
Der Praxistest: Funktionieren Alarmierung, Fluchtwege und Sammelplätze wirklich?
Brandschutzunterweisung
Die jährliche Kurzunterweisung für alle Beschäftigten – nicht zu verwechseln mit der Brandschutzhelfer-Ausbildung.
Brandschutzbeauftragter
Ausbildung nach DGUV Information 205-003 – für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung oder behördlicher Auflage.
Jährliche Unterweisung
Pflicht nach §12 ArbSchG: mindestens einmal jährlich, arbeitsplatzbezogen und dokumentiert.
Anbieter in Ihrer Region
Für jedes Bundesland und jede Großstadt finden Sie örtliche Anbieter, Preisspannen und freie Termine.
Was Pflichtschulungen sind
Pflichtschulungen sind Schulungen und Unterweisungen, die ein Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher oder berufsgenossenschaftlicher Vorgaben durchführen muss – Grundlage sind vor allem das Arbeitsschutzgesetz und die Vorschriften der DGUV. Welche Pflichten im Einzelfall greifen, hängt von Tätigkeit, Gefährdung und Betriebsgröße ab; Ausgangspunkt ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Seit 2025 kommen zwei Pflichten außerhalb des klassischen Arbeitsschutzes hinzu: die KI-Kompetenz nach EU AI Act und die NIS2-Schulung der Geschäftsleitung.
Der Arbeitgeber informiert Beschäftigte über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Mindestens jährlich nach §12 ArbSchG, auch intern möglich.
Eine Person erwirbt eine Qualifikation, etwa als Brandschutzhelfer oder Ersthelfer. Dafür braucht es einen fachkundigen Ausbilder, teils eine anerkannte Ausbildungsstelle.
In nahezu jedem Betrieb relevant
In 60 Sekunden zur passenden Schulung
Kostenlos, unverbindlich, Angebote von Anbietern aus Ihrer Region – ohne Vermittlungsgebühr.