Wer schützt Ihre Mitarbeiter?

Pflichtschulungen für
Unternehmen organisieren

Pflichtschulungen und Sicherheitsleistungen einfach organisieren, passende Anbieter vergleichen und Termine buchen.

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Pflichtschulung.info – Brandschutz, Arbeitssicherheit, Erste Hilfe
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71 gelistete Anbieter

Drei Bereiche, eine Plattform

Alle gesetzlichen Pflichtschulungen Ihres Betriebs an einer Stelle – von der Anfrage bis zum Nachweis.

So funktioniert’s

Fünf Schritte, rund 60 Sekunden – ohne Registrierung.

1
Worum geht es?
Bereich wählen
2
Was genau?
Leistung auswählen
3
Wo & für wie viele?
Ort und Gruppengröße
4
Wann?
Wunschtermine nennen
5
Angebote erhalten
Vergleichen und buchen
Geprüfte Anbieter
DGUV-anerkannt
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Regionale Anbieter
Keine Vermittlungsgebühr
Datenschutzkonform

Welche Pflicht betrifft Ihren Betrieb?

Kurz erklärt, mit Rechtsgrundlage, Ablauf, Dauer und Preisrahmen.

Was Pflichtschulungen sind

Pflichtschulungen sind Schulungen und Unterweisungen, die ein Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher oder berufsgenossenschaftlicher Vorgaben durchführen muss – Grundlage sind vor allem das Arbeitsschutzgesetz und die Vorschriften der DGUV. Welche Pflichten im Einzelfall greifen, hängt von Tätigkeit, Gefährdung und Betriebsgröße ab; Ausgangspunkt ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Seit 2025 kommen zwei Pflichten außerhalb des klassischen Arbeitsschutzes hinzu: die KI-Kompetenz nach EU AI Act und die NIS2-Schulung der Geschäftsleitung.

Unterweisung

Der Arbeitgeber informiert Beschäftigte über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Mindestens jährlich nach §12 ArbSchG, auch intern möglich.

Ausbildung oder Lehrgang

Eine Person erwirbt eine Qualifikation, etwa als Brandschutzhelfer oder Ersthelfer. Dafür braucht es einen fachkundigen Ausbilder, teils eine anerkannte Ausbildungsstelle.

In nahezu jedem Betrieb relevant

Vollständiger Überblick mit allen Fristen Rechtsgrundlage, Intervalle und wer wie viele Mitarbeiter schulen muss – im Ratgeber.

Häufige Fragen

Antworten zu Pflichten, Fristen und zur Nutzung der Plattform.

Für Unternehmen
Nach ASR A2.2 gilt ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder vielen Teilzeitkräften sollten Sie deutlich darüber liegen.
Nach DGUV Vorschrift 1 §26 genügt bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer. Bei mehr als 20 Beschäftigten sind es 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in allen übrigen Betrieben.
Nach §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich sowie zusätzlich bei Neueinstellung, Versetzung oder neuen Arbeitsmitteln.
Für Unternehmen ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Es fällt keine Vermittlungsgebühr an. Auch für Anbieter ist der Eintrag kostenfrei.
Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Sobald ein Angebot eingeht, benachrichtigen wir Sie per E-Mail. Eine feste Zusage zur Antwortzeit können wir nicht geben, weil die Anbieter eigenständig entscheiden.
Nein. Sie erhalten einen Link zu Ihrer Anfrage per E-Mail und können Angebote dort vergleichen.

In 60 Sekunden zur passenden Schulung

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