Brandschutzunterweisung

Die jährliche Kurzunterweisung für alle Beschäftigten – nicht zu verwechseln mit der Brandschutzhelfer-Ausbildung.

Kurz beantwortet

Die Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Beschäftigten und vermittelt Verhalten im Brandfall, Fluchtwege und Meldewege. Sie ist Teil der jährlichen Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG und dauert etwa 30 bis 60 Minuten. Sie ersetzt keine Brandschutzhelfer-Ausbildung, sondern ergänzt sie.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage§12 ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1 §4
Zielgruppealle Beschäftigten
Intervallmindestens jährlich
Dauer30 bis 60 Minuten
Preisab 250 € je Gruppe inhouse
NachweisTeilnehmerliste mit Unterschrift
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Vorteile

Alle erreichen

Nicht nur Helfer, sondern die gesamte Belegschaft.

Schnell umsetzbar

Eine Stunde genügt, gut kombinierbar mit anderen Unterweisungen.

Standortbezogen

Ihre Fluchtwege, Ihre Sammelplätze, Ihre Melder.

Dokumentiert

Erfüllt einen Teil Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht.

Zielgruppe

Alle Beschäftigten, einschließlich Aushilfen, Praktikanten und Leiharbeitnehmern. Neue Mitarbeiter zusätzlich direkt bei Einstellung.

Ablauf

1
Rundgang

Fluchtwege, Sammelplätze, Melder und Löscher am Standort zeigen.

2
Unterweisung

Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Meldekette.

3
Fragen

Standortspezifische Besonderheiten klären.

4
Dokumentation

Datum, Inhalt, Teilnehmer und Unterschriften erfassen.

Abgrenzung zur Brandschutzhelfer-Ausbildung

Die Unterweisung informiert alle Beschäftigten über richtiges Verhalten. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung befähigt eine ausgewählte Gruppe, aktiv zu löschen – mit praktischer Löschübung. Wer nur unterweist, erfüllt §10 ArbSchG nicht.

Häufige Fragen

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei Neueinstellung, Versetzung und wesentlichen Änderungen.
Ja, wenn Rückfragen möglich sind und das Verständnis überprüft wird. Ein Standortrundgang ist trotzdem sinnvoll.
Der Arbeitgeber oder eine fachkundige beauftragte Person, häufig die Führungskraft oder der Brandschutzbeauftragte.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: Arbeitsschutzgesetz §12 · ASR A2.2 · DGUV Vorschrift 1 §4. Stand: August 2026.

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