Brandschutzunterweisung
Die jährliche Kurzunterweisung für alle Beschäftigten – nicht zu verwechseln mit der Brandschutzhelfer-Ausbildung.
Die Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Beschäftigten und vermittelt Verhalten im Brandfall, Fluchtwege und Meldewege. Sie ist Teil der jährlichen Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG und dauert etwa 30 bis 60 Minuten. Sie ersetzt keine Brandschutzhelfer-Ausbildung, sondern ergänzt sie.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | §12 ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1 §4 |
|---|---|
| Zielgruppe | alle Beschäftigten |
| Intervall | mindestens jährlich |
| Dauer | 30 bis 60 Minuten |
| Preis | ab 250 € je Gruppe inhouse |
| Nachweis | Teilnehmerliste mit Unterschrift |
Vorteile
Nicht nur Helfer, sondern die gesamte Belegschaft.
Eine Stunde genügt, gut kombinierbar mit anderen Unterweisungen.
Ihre Fluchtwege, Ihre Sammelplätze, Ihre Melder.
Erfüllt einen Teil Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht.
Zielgruppe
Alle Beschäftigten, einschließlich Aushilfen, Praktikanten und Leiharbeitnehmern. Neue Mitarbeiter zusätzlich direkt bei Einstellung.
Ablauf
Fluchtwege, Sammelplätze, Melder und Löscher am Standort zeigen.
Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Meldekette.
Standortspezifische Besonderheiten klären.
Datum, Inhalt, Teilnehmer und Unterschriften erfassen.
Abgrenzung zur Brandschutzhelfer-Ausbildung
Die Unterweisung informiert alle Beschäftigten über richtiges Verhalten. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung befähigt eine ausgewählte Gruppe, aktiv zu löschen – mit praktischer Löschübung. Wer nur unterweist, erfüllt §10 ArbSchG nicht.
Häufige Fragen
Quellen: Arbeitsschutzgesetz §12 · ASR A2.2 · DGUV Vorschrift 1 §4. Stand: August 2026.
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