Betriebsanweisungen

Arbeitsplatzbezogene Anweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und biologische Arbeitsstoffe.

Kurz beantwortet

Betriebsanweisungen regeln den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen und biologischen Arbeitsstoffen. Sie sind nach §14 Gefahrstoffverordnung und §12 Betriebssicherheitsverordnung in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten bereitzustellen. Sie bilden zugleich die Grundlage der jährlichen Unterweisung.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage§14 GefStoffV, §12 BetrSichV, DGUV Regel 100-001
Formschriftlich, arbeitsplatzbezogen
SpracheSprache der Beschäftigten
Aktualisierungbei Änderungen von Stoff oder Verfahren
Aushangam Arbeitsplatz zugänglich
Preisab 45 € je Anweisung
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Vorteile

Rechtssicher

Erfüllt GefStoffV und BetrSichV nachweisbar.

Grundlage der Unterweisung

Inhalte lassen sich direkt übernehmen.

Mehrsprachig

Auch für Belegschaften ohne Deutsch als Erstsprache.

Standardisiert

Einheitliches Layout über alle Arbeitsplätze.

Zielgruppe

Betriebe mit Gefahrstoffen, Maschinen, Anlagen oder biologischen Arbeitsstoffen – von der Werkstatt über die Reinigung bis zum Labor.

Ablauf

1
Bestand erfassen

Gefahrstoffverzeichnis und Maschinenliste zusammenstellen.

2
Sicherheitsdatenblätter

Aktuelle Datenblätter beim Lieferanten anfordern.

3
Anweisung erstellen

Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störung und Erster Hilfe.

4
Aushängen und unterweisen

Am Arbeitsplatz zugänglich machen und in die Unterweisung aufnehmen.

Betriebsanweisung ist nicht Bedienungsanleitung

Die Bedienungsanleitung kommt vom Hersteller und beschreibt die Maschine. Die Betriebsanweisung kommt vom Arbeitgeber und beschreibt den sicheren Umgang unter Ihren konkreten Bedingungen. Das Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten ist ebenfalls kein Ersatz – es ist nur die Datenquelle.

Häufige Fragen

So viele wie Gefahrstoffe und Maschinen mit relevanter Gefährdung vorhanden sind. Gleichartige Stoffe lassen sich in Gruppenanweisungen zusammenfassen.
Sie müssen am Arbeitsplatz zugänglich sein. Aushang oder digitaler Zugriff sind beide möglich.
Bei Änderung des Stoffs, des Verfahrens oder der Rechtslage, ansonsten im Rahmen der jährlichen Prüfung.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: Gefahrstoffverordnung §14 · Betriebssicherheitsverordnung §12 · DGUV Regel 100-001. Stand: August 2026.

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