Brandschutzbeauftragter
Ausbildung nach DGUV Information 205-003 – für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung oder behördlicher Auflage.
Der Brandschutzbeauftragte berät den Arbeitgeber, erstellt und pflegt die Brandschutzordnung und begleitet Begehungen. Die Ausbildung nach DGUV Information 205-003 umfasst 64 Unterrichtseinheiten. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht allgemein, ergibt sich aber häufig aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder der Gefährdungsbeurteilung.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | DGUV Information 205-003, Landesbauordnungen |
|---|---|
| Umfang | 64 Unterrichtseinheiten |
| Dauer | ca. 2 Wochen oder modular |
| Fortbildung | alle 3 Jahre, 16 UE |
| Preis | 1.400 bis 2.400 € pro Person |
| Pflicht | nicht allgemein, oft per Auflage |
Vorteile
Ein fester Ansprechpartner statt externer Einzelberatung.
Deckt behördliche Vorgaben aus Baugenehmigung und Konzept.
Ab einer bestimmten Größe günstiger als dauerhafte externe Betreuung.
Ausbildung nach DGUV-Standard, bundesweit akzeptiert.
Zielgruppe
Industriebetriebe, Sonderbauten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkaufsstätten und alle Betriebe mit entsprechender behördlicher Auflage.
Ablauf
Ergibt sich die Pflicht aus Baugenehmigung, Konzept oder Gefährdungsbeurteilung?
Fachliche Eignung und ausreichende Zeitanteile sicherstellen.
64 UE nach DGUV Information 205-003.
Schriftliche Bestellung mit Aufgaben und Befugnissen.
Extern oder intern?
Kleinere Betriebe beauftragen häufig einen externen Brandschutzbeauftragten stundenweise. Ab etwa 200 Beschäftigten oder bei mehreren Standorten rechnet sich die interne Ausbildung – vor allem, weil der interne Beauftragte den Betrieb kennt und kurzfristig verfügbar ist.
Häufige Fragen
Quellen: DGUV Information 205-003 · vfdb-Richtlinie 12-09-01 · Landesbauordnungen. Stand: August 2026.
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