Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – intern oder extern.
Jeder Arbeitgeber muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen. Der Umfang richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und hängt von Betriebsgröße und Gefährdungsklasse ab. Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte können das alternative Unternehmermodell wählen.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | ASiG §5, DGUV Vorschrift 2 |
|---|---|
| Ab wann Pflicht | ab dem ersten Beschäftigten |
| Umfang | nach Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl |
| Alternative | Unternehmermodell bis 50 Beschäftigte |
| Preis extern | 85 bis 130 € pro Stunde |
| Bestellung | schriftlich erforderlich |
Vorteile
ASiG-Bestellung nachweisbar dokumentiert.
Gefährdungsbeurteilung, Begehungen und ASA-Sitzungen aus einer Hand.
Extern stundenweise oder intern ausgebildet.
Unternehmermodell mit Grundschulung als günstige Alternative.
Zielgruppe
Alle Betriebe ab dem ersten Beschäftigten. Externe Betreuung lohnt bis etwa 200 Beschäftigten, danach wird eine interne Fachkraft meist wirtschaftlicher.
Ablauf
WZ-Code und Gefährdungsklasse nach DGUV Vorschrift 2 bestimmen.
Grundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung ermitteln.
Schriftliche Bestellung mit Aufgaben und Einsatzzeit.
Begehungen, Gefährdungsbeurteilung, ASA-Sitzungen einplanen.
Unternehmermodell für Kleinbetriebe
Betriebe bis 50 Beschäftigte können statt einer festen Bestellung am alternativen Betreuungsmodell teilnehmen. Der Unternehmer absolviert dafür eine Grundschulung bei seiner Berufsgenossenschaft und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil. Externe Fachkunde wird dann nur noch anlassbezogen hinzugezogen – das senkt die laufenden Kosten deutlich.
Häufige Fragen
Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz §5 · DGUV Vorschrift 2. Stand: August 2026.
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